Konfliktlösung in Sachsen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ob im familiären, privaten, beruflichen oder geschäftlichen Bereich, schnell können Konfliktsituationen entstehen. Oftmals denken Konfliktparteien schon nach kurzer Zeit über den Weg zu Gericht nach, um den Streit zu beenden.

Konflikte und Streitigkeiten müssen aber nicht immer vor Gericht enden. Es gibt vielfältige andere Angebote für die Konfliktparteien, ihre Unstimmigkeiten zu lösen. Bei diesen ist es häufig möglich, neben der Rechtslage weitere, den Konflikt (mit-)verursachende Interessen der Parteien zu berücksichtigen. Dies hilft, eine individuelle, konstruktive und zukunftsorientierte Lösung zu finden, so dass die Beteiligten anschließend ihre Zusammenarbeit oder ihre private Beziehung fortsetzen können.

Als Sächsisches Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsmöglichkeiten haben wir uns zum Ziel gesetzt, die außergerichtliche Streitbeilegung stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Dazu möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick über die in Sachsen bestehenden alternativen Streitbeilegungsangebote verschaffen. Als Schirmherrin des Sächsischen Bündnisses zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsmöglichkeiten hoffe ich, dass wir Ihr Interesse wecken können und Sie ein für Ihre Situation passendes Angebot zur Konfliktlösung finden.

Katja Meier
Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie,
Europa und Gleichstellung

Schnellkontakt

Geschäftsführung Bündnis

c/o Sächsische Landesärztekammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Rechtsabteilung
Dr. jur. Alexander Gruner
Schützenhöhe 16
01099 Dresden

0351-8267 421/423

ra@slaek.de

Schaffen Sie Konflikte aus der Welt

Gemeindliche Schiedsstellen

Gemeindliche Schiedsstellen können bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und zur Durchführung eines Sühneversuchs angerufen werden.

Ombudsstellen

Dienen in Unternehmen als Schlichtungsstelle. Sie sind durch einen neutralen Dritten besetzt.

Schiedsgericht

Ist ein selbstorganisiertes, privates Gericht. Der Schiedsrichter entscheidet in Form eines Schiedsgerichtsspruchs.

Schiedsgutachten

Ein Sachverständiger begutachtet vor allem bei Sachmängeln den Sachverhalt und stellt ihn fest.

Mediation

Hilft beiden Parteien eine einvernehmliche und zukunftsorientierte Lösung zu finden.

Schlichtung

Der Schlichter bewertet beide Positionen und unterbreitet einen Entscheidungsvorschlag.

Zur Zeit finden keine Veranstaltungen statt.