Konfliktlösung in Sachsen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sicherlich ist jeder von uns schon einmal privat oder beruflich in einen Streit geraten. Daran ist nichts Ungewöhnliches – Meinungsverschiedenheiten und die Auseinandersetzung damit gehören unter Freunden und Nachbarn ebenso zum Alltag wie in der Schule oder im demokratischen Miteinander. Meistens lässt sich alles einvernehmlich beilegen, sofern der gute Wille vorhanden ist.
Allerdings können Meinungsverschiedenheiten auch eskalieren und in einen größeren Konflikt münden, wenn sich die Standpunkte verhärten und bei den Beteiligten die Bereitschaft schwindet, auch nur im Ansatz die Position des anderen verstehen zu wollen. Oft landen dann solche Streitigkeiten sogar vor Gericht. Eine Entscheidung durch einen unabhängigen Dritten kann die richtige Lösung sein, doch sie führt nicht immer zu einer persönlichen Befriedung zwischen den Streitparteien. Denn Gerichte entscheiden zwar objektiv über Recht und Unrecht, sie können aber persönliche Verletzungen nicht nachträglich ungeschehen machen.
Weil die Anrufung der Gerichte immer nur letztes Mittel einer streitigen Auseinandersetzung sein sollte, wirbt das Sächsische Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsmöglichkeiten für unterschiedliche Varianten der Streitbeilegung. Auf dieser Webseite können Sie sich über gängige Verfahren informieren. Egal, ob es um einen familiären Zwist oder innerbetriebliche Auseinandersetzungen geht, oft bietet sich eine Mediation durch einen neutralen Dritten, durch eine Ombudsstelle oder ein Schiedsgericht an. Dabei werden die Konfliktparteien in die Lage versetzt, eine Lösung auszuhandeln, die alle als fair empfinden.
Als Schirmherrin des Bündnisses zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsmöglichkeiten bin ich überzeugt davon, dass sich der Gerichtsweg häufig vermeiden lässt – ein professionelles Mediationsverfahren kann Zeit sparen und allen Beteiligten gerecht werden. Ich würde mich freuen, wenn Ihnen die hier gebündelten Informationen dabei den richtigen Weg weisen und Ihnen im konkreten Fall weiterhelfen.
Constanze Geiert
Sächsische Staatsministerin der Justiz
Schnellkontakt
Geschäftsführung Bündnis
c/o Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Michael Hummel
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Schaffen Sie Konflikte aus der Welt

Gemeindliche Schiedsstellen können bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und zur Durchführung eines Sühneversuchs angerufen werden.

Dienen in Unternehmen als Schlichtungsstelle. Sie sind durch einen neutralen Dritten besetzt.

Ist ein selbstorganisiertes, privates Gericht. Der Schiedsrichter entscheidet in Form eines Schiedsgerichtsspruchs.

Ein Sachverständiger begutachtet vor allem bei Sachmängeln den Sachverhalt und stellt ihn fest.

Hilft beiden Parteien eine einvernehmliche und zukunftsorientierte Lösung zu finden.

Der Schlichter bewertet beide Positionen und unterbreitet einen Entscheidungsvorschlag.