Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Mediation
Auf der Grundlage des § 5 MediationsG sowie unter Beachtung, dass die Tätigkeit eines Mediators sehr komplex ist und ein hohes Maß an Integrität, Reflexions- und Kommunikationsfähigkeit sowie Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen erfordert, erfolgt eine Listung als Mediator bei der IHK Chemnitz nur bei Vorliegen verschiedenster Voraussetzungen und auf Antrag.
Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten
Die bei der IHK Chemnitz eingerichtete Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten bietet die Möglichkeit, einen (Rechts-)Streit einvernehmlich zu klären. Die Parteien können den Schlichter selbst benennen, das Gericht tritt dann zügig zusammen und verhandelt in einer einzigen Instanz.
Schiedsgericht
Die IHK Chemnitz hält kein eigenes Schiedsgericht vor, ist jedoch Mitglied im Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Gemäß § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung vom 30. April 1992 hat die IHK Chemnitz eine Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten errichtet.
Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb
Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz hat zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden einen Schlichtungsausschuss errichtet. Dieser setzt sich aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen.
Vor Antragstellung empfiehlt die Kammer den Vertragsparteien, sich zunächst mit den Beratern Berufliche Bildung der Kammer in Verbindung zu setzen, um Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsvertrag bereits im Vorfeld einer Klärung zuzuführen. Bei Bestehen eines Schlichtungsausschusses muss bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis der Klage beim Arbeitsgericht die Verhandlung vor dem Ausschuss zwingend vorausgegangen sein.
Schiedsgutachten
Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Daniela Vollgold
daniela.vollgold@ | |
Telefon | 0375 814-2360 |