Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Mediation und Schlichtung
Die IHK zu Leipzig betreibt eine Mediations- und Schlichtungsstelle und bietet ihren Zugehörigen damit Angebote zur alternativen Streitbeilegung von Wirtschaftskonflikten. Die Mediations- und Schlichtungsstelle arbeitet auf der Grundlage einer Verfahrensordnung.
Zu dem umfassenden Service im Bereich der Wirtschaftsmediation und Schlichtung gehören:
- die Beratung über alternative Konfliktlösungswege
- Bereitstellung von Musterklauseln für Mediations- und Schlichtungsverfahren
- Unterstützung bei der Anbahnung von Mediations- und Schlichtungsverfahren
- Benennung kompetenter und neutraler Wirtschaftsmediatoren und Schlichter
- Administration von Mediations- und Schlichtungsverfahren.
Auf der Grundlage von § 5 MediationsG und unter Beachtung, dass die Tätigkeit eines Mediators sehr komplex ist und ein hohes Maß an Integrität, Reflexions- und Kommunikationsfähigkeit sowie Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen erfordert, erfolgten Listungen als Mediatorin und Mediator bei der IHK zu Leipzig nur bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen auf Antrag.
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht der IHK zu Leipzig, das seit 1998 existiert, ist ein privates Gericht und als solches eine gute und anerkannte Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Pro Jahr kommen hier mehrere Fälle zur Entscheidung mit zufriedenstellenden Ergebnissen für die Streitparteien. Das Verfahren wird nach einer Schiedsordnung durchgeführt. Auch hinsichtlich der Schiedsrichterauswahl unterstützt die IHK zu Leipzig die Streitparteien und berät über den Verfahrensablauf.
Die zentrale Aufgabe unseres Schiedsgerichts ist es, einen Rechtsstreit schnell, richtig und möglichst kostensparend zu lösen. Weitere Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahrens vor unserem Schiedsgericht sind die Freiheit der Parteien bei der Schiedsrichterauswahl und der Wahl des Verfahrensortes, die Vertraulichkeit des Verfahrens sowie die Herrschaft der Parteien über die Durchführung des Verfahrens.
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Die Einigungsstelle bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig soll in Streitfällen eine gütliche Einigung herbeiführen und ohne Inanspruchnahme der Gerichte ermöglichen, Wettbewerbsstreitigkeiten einfach, zügig und kostensparend beizulegen. Weitere Informationen, insbesondere zu Gang und Kosten des Verfahrens, finden Sie in unserem Merkblatt "Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten"
Schiedsgutachten
Werden sich Vertragsparteien über Unstimmigkeiten wie z. B. Sachmängeln bei Kauf- der Werkvertrag nicht einig oder möchten einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen, können sie die Einschaltung einer fachkundigen und neutralen Person (i.d.R. ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) vereinbaren, der den umstrittenen Sachverhalt für beide Vertragspartner verbindlich feststellt.
Grundlage für ein Schiedsgutachten ist eine privatrechtliche Schiedsgutachtenabrede (Schiedsgutachtenvertrag). Basierend auf einer solchen Schiedsgutachtenabrede, wird auf Antrag der Parteien durch die Industrie- und Handelskammern ein fachlich geeigneter Sachverständiger ermittelt. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist für die Vertragsparteien bindend und kann nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden. Ein Gang zum Gericht kann hierdurch in aller Regel vermieden werden.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Peggy Wöhlermann
woehlermann@ | |
Telefon | 0341 1267-1311 |
Bildungs-, Wettbewerbs- und Planungsrecht
Pierre René Rümmelein
pierrerene.ruemmelein@ | |
Telefon | 0341 1267-1332 |
Fax | 0341 1267-1123 |