Sächsische Landesärztekammer
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer
Aufgabe der Gutachterstelle ist die außergerichtliche Beurteilung von Behandlungsverläufen bezüglich eventueller Behandlungsfehler. Die Gutachterstelle kann nur im allseitigen Einverständnis der Parteien (Haftpflichtversicherer, Arzt, Patient) tätig werden. Die Gutachterstelle prüft den Sachverhalt und gibt abschließend eine begründete Stellungnahme ab, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
Die Gutachterstelle kann erst angerufen werden, wenn der Haftpflichtversicherer zu dem Schadensersatzanspruch Stellung genommen hat. Der Patient muss den Arzt von der Pflicht zur Berufsverschwiegenheit entbunden haben, ebenso eventuelle weitere Ärzte, welche ihn behandelt haben.
Die Gutachterstelle kann, soweit erforderlich, einen weiteren Gutachter mit der Erstattung eines Zusatzgutachtens beauftragen. Die Gutachterstelle entscheidet in der Besetzung eines Vorsitzenden, welcher Arzt sein soll und einem langjährig erfahrenen Richter.
Die Gutachterstelle wird nicht tätig, wenn in dem Streitfall bereits eine zivilrechtliche Entscheidung beantragt oder ergangen ist. Sie muss das Verfahren aussetzen, solange ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren in gleicher Sache anhängig ist.
Die Gutachterstelle kann nicht nur von Patienten sondern auch von Krankenhausträgern angerufen werden. Für Patienten ist das Verfahren bei der Gutachterstelle kostenfrei.
Ansprechpartner
Sächsische Landesärztekammer
Dr. Rainer Kluge
gutachterstelle@ | |
Telefon | 0351 8267 131 |
Fax | 0351 8267 132 |