Schiedsgericht

Das Verfahren vor einem Schiedsgericht dient der Konfliktbeilegung außerhalb des staatlichen Gerichtes. Es handelt sich hierbei um ein selbstorganisiertes, privates Gericht unter Ausschluss des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten. Der entscheidende Unterschied zur Mediation und zur Schlichtung ist, dass die dritte Person – hier der Schiedsrichter – am Ende des Verfahrens den Streit in Form eines Schiedsgerichtsspruchs entscheidet. Der Spruch muss von allen Parteien verbindlich eingehalten werden.

Ein Schiedsgerichtsverfahren eignet sich besonders bei Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern (z. B. Durchsetzung von Geldforderungen, Schadensersatz).

Einzige Voraussetzung zur Verfahrensdurchführung ist die einvernehmliche Einigung der Parteien zur Durchführung eines Schiedsverfahrens.

Vorteile eines Schiedsgerichtsverfahrens

  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der geschäftlichen und persönlichen Beziehungen
  • zeitsparend
  • nicht öffentliches Verfahren
  • Sachkunde der Schiedsrichter
  • Verfahrenssprache wählbar
  • Recht des Landes wählbar, nach dessen Rechtsordnung der Streit entschieden werden soll
  • Schiedssprüche sind auch im Ausland vollstreckbar
  • Beteiligung von Anwälten auch bei hohen Streitwerten nicht notwendig
  • Verjährung wird gehemmt
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